Das Elena-Verfahren
Der Elektronische Entgeltnachweis (Elena) soll dem Bürokratieabbau dienen. Arbeitgeber müssen monatlich Meldungen an die Zentrale Speicherstelle schicken.
Ab dem 1. Januar 2010 müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle abgeben. Auch für alle Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (außer denjenigen, die im Heimatland sozialversicherungspflichtig sind, E 101 Bescheinigung) müssen entsprechende Meldungen abgegeben werden. Dies schreibt das Elena-Verfahrensgesetz vor, das am 2. April 2009 in Kraft getreten ist. Elena steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Beschäftigte benötigen, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung zu beantragen, Nachweise. Ziel des Gesetzes ist es, die Bewilligung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Das Elena-Verfahrensgesetz regelt, wie die erforderlichen Daten gemeldet, gespeichert und abgerufen werden. Einbezogen sind zunächst das Arbeitslosengeld, das Elterngeld und das Wohngeld. In den nächsten Jahren kommen weitere Bescheinigungsarten hinzu. Die...
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