Was heißt „Dorfgebiet“?
An unsere Hofstelle schließen einige Grundstücke an, die von den Eigentümern bebaut werden möchten. Im Zuge der Planung soll unsere Hofstelle als „Dorfgebiet“ festgesetzt werden. Im Moment zählen wir noch zum „Außenbereich“. Welche Folgen hat das für unseren Betrieb? Direkt an die Baugrundstücke grenzt unsere Lagerhalle für Obst und Gemüse. Viehhaltung betreiben wir keine. Willi A. in K.
Ein Bauvorhaben im „Außenbereich“ ist mit zahlreichen Hürden verbunden. In dem Augenblick, in dem Ihre Hofstelle als „Dorfgebiet“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt wird, hätten Sie mehr Freiheiten bei eventuellen Bauvorhaben. Denn, so heißt es im Gesetz, ist: „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“. In einem Dorfgebiet sind Wirtschaftsstellen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die dazugehörenden Wohnungen und Wohngebäude zulässig. Insofern müssen Sie sich nicht um die Zulässigkeit des Bestandes sorgen. Sie hätten jedoch künftig ggf. die Möglichkeit, auch außerhalb bestehender Gebäude Bauvorhaben zu realisieren, sofern sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Letztlich können Sie sogar die Hofstelle abtragen und durch...
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